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PLATZ- & HAUSORDNUNG

Auf dem Veranstaltungsgelände "Offroadpark Berlin Brandenburg

der TFR GmbH " gilt folgendes:

 

  • Jede/r Besucher/in unserer Veranstaltung ist verpflichtet, sich direkt nach dem Eintreffen an der Kasse anzumelden. Die Öffnungszeiten werden online bekannt gegeben. Die ausgegebenen Teilnehmer-Bändchen sind nicht übertragbar und für die gesamte Zeit des Festivals gut sichtbar zu tragen ist.

 

  • Auf dem Platz gilt das Motto Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme. Verhaltet euch so, dass ihr weder Mensch noch Tier gefährdet, belästigt oder schädigt.

 

  • Hunde sind auf dem gesamten Gelände an der Leine zu führen. Hundehaltende  oder Hundeführende  sind für die Beseitigung des Hundekotes zuständig.

 

  • Fluchtwege, Durchgänge und Verbindungswege sind unbedingt freizuhalten.

 

  • Auf dem gesamten Gelände gilt Schrittgeschwindigkeit.

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  • Bitte haltet das Veranstaltungsgelände und alle sanitären Anlagen in einem ordnungsgemäßen Zustand. Entsorgt  Abfälle, die während des Aufenthaltes anfallen, in den ausgewiesenen Container. Es ist untersagt, mitgebrachten Müll oder Sondermüll zu entsorgen.

 

  • Lasst Bäume, Äste und Sträucher leben.

 

  • In der Zeit von 22:00 - 00:00 Uhr ist die Lautstärke/Musik auf Zimmerlautstärke zu drosseln und von  00:01  - 07:00 Uhr ist Nachtruhe einzuhalten.

 

  • Ab einer Waldbrandstufe 4 ist offenes Feuer polizeilich verboten und wird mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet. Ab der Waldbrandstufe 3 behalten wir uns vor, das Grillen auf dem Gelände zu untersagen. Ist das Grillen gestattet, so hat der Grillbetreiber Löschmittel griffbereit vorzuhalten. Im Brandfall ist jeder Besuchende zur Hilfeleistung verpflichtet, soweit er dazu in der Lage ist. Wir setzen voraus, dass sich mitgeführte Gasanlagen und  Gasbehälter  in einem einwandfreien Zustand befinden, wir übernehmen dafür keine Haftung.

 

  • Für Schäden, Verlust und Unfälle übernehmen wir keine Haftung. Es besteht keinerlei Anspruch bei Schäden durch höhere Gewalt, insbesondere Feuer, Sturm und Regen.

 

  • Die Benutzung aller Bereiche und Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr. Beschädigungen oder Gefahrenstellen auf dem Veranstaltungsgelände müssen dem Veranstalter gemeldet werden.

 

  • Erziehungsberechtige / Fürsorgepflichtige haften auf dem gesamten Veranstaltungsgelände für ihre Kinder.

 

  • Das Benutzen von nicht zulassungsfähigen Fahrzeugen ist auf dem gesamten  Festivalgelände nicht gestattet.

  • Mit dem Betreten des Geländes stimmt ihr zu, dass durch uns  gemachte Foto- &  Videoaufnahmen u. a. zu Promozwecken, in öffentlichen Medien verwendet werden dürfen.
     

  • Das Befahren der Offroadstrecken ist ohne Genehmigung untersagt.

 

  • Anweisungen des Veranstalters sind stets Folge zu leisten, bei Nichteinhaltung können wir aufgrund unseres Hausrechtes ein Platzverbot aussprechen.


Vielen Dank für Euer Verständnis und viel Spaß!

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