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PLATZ & HAUSORDNUNG

Bitte beachten:
Auf dem Veranstaltungsgelände "XXL Arena Jüterbog Altes Lager" gilt folgendes:
• 1
Jeder Besucher unserer Veranstaltung ist verpflichtet, sich direkt nach seinem
Eintreffen an der Kasse anzumelden. Die Öffnungszeiten werden online bekannt
gegeben. Die ausgegebenen Teilnehmer- Bändchen sind nicht übertragbar und
für die gesamte Zeit des Festivals gut sichtbar zu tragen ist.
• 2
Auf dem Platz gilt das Motto Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme.
Verhaltet euch so, dass ihr weder Mensch noch Tier gefährdet, belästigt oder
schädigt.
• 3
Hunde sind auf dem gesamten Gelände an der Leine zu führen. Der Besitzer
oder Hundeführer ist für die Beseitigung des Hundekotes zuständig.
• 4
Die Fluchtwege, Durchgänge und Verbindungswege sind unbedingt freizuhalten.
Auf dem gesamten Gelände gilt Schrittgeschwindigkeit.
• 5
Bitte haltet das Veranstaltungsgelände und alle sanitären Anlagen in einem
ordnungsgemäßen Zustand. Entsorgt bitte Eure Abfälle, die während des
Aufenthaltes anfallen, in die ausgewiesenen Container. Es ist untersagt,
mitgebrachten Müll oder Sondermüll zu entsorgen. Lasst Bäume, Äste und
Sträucher leben.
• 6
In der Zeit von 22:00 - 07:00 Uhr ist die Musik im Bereich der Family-Area und in
der Zeit von 02:00 -07:00 Uhr im Bereich der Party-Area auf Zimmerlautstärke zu
drosseln.
• 7
Ab einer Waldbrandstufe 4 ist offenes Feuer polizeilich verboten und wird mit
Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet. Ab der Waldbrandstufe 3 behalten
wir uns vor, das Grillen auf dem Gelände zu untersagen. Ist das Grillen
gestattet, so hat der Grillbetreiber Löschmittel griffbereit vorzuhalten.
Im Brandfall ist jeder Besucher zur Hilfeleistung verpflichtet, soweit er dazu in
der Lage ist. Wir gehen davon aus, dass sich mitgeführte Gasanlagen und
Gasbehälter für Wohnwagen und Zelte in einwandfreien Zustand befinden, wir
übernehmen dafür keine Haftung.

• 8
Für Schäden, Verlust und Unfälle übernehmen wir keine Haftung. Es besteht
keinerlei Anspruch bei Schäden durch höhere Gewalt, insbesondere Feuer,
Sturm und Regen.
• 9
Die Benutzung aller Bereiche und Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr.
Beschädigungen oder Gefahrenstellen auf dem Veranstaltungsgelände müssen
dem Veranstalter gemeldet werden. Eltern haften auf dem gesamten
Veranstaltungsgelände für ihre Kinder.
• 10
Das Benutzen von nicht zulassungsfähigen Fahrzeugen ist ausschließlich in den
dafür vorgesehenen Bereichen zugelassen. Das Fahren dieser Fahrzeuge auf
dem Festivalgelände ist unerwünscht und kann zu einem Platzverweis führen.
• 11

Mit dem Betreten des Geländes habt ihr davon Kenntnis genommen das Foto-
und Videoaufnahmen gemacht werden, und stimmt zu, dass diese nach der

Datenschutzgrundverordnung auch zu Promozwecken, in öffentlichen Medien
verwendet werden können und dürfen.
• 12
Anweisungen des Veranstalters sind Folge zu leisten, bei Nichteinhaltung können
wir aufgrund unseres Hausrechtes ein Platzverbot aussprechen.


Vielen Dank für Euer Verständnis und viel Spaß!

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